Systemische Jugendhilfe

Erziehungsbeistandschaften

Erziehungsbeistandschaften

Ambulante Betreuung nach § 30 SGB VIII.
Ziel der Erziehungsbeistandschaft ist es, ein Kind oder einen Jugendlichen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds individuell bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen zu unterstützen. Der Prozess wird individuell an den jeweiligen Entwicklungsstand angepasst. Die Unterstützung kann sich, abhängig von den anstehenden Entwicklungsthemen, sowohl auf den einzelnen jungen Menschen wie auch auf die Familie oder auf sonstige, für den jungen Menschen wichtige Lebensbereiche beziehen. Es findet eine intensive Betreuung und Begleitung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie bei der Lösung von Konflikten und Krisen unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie mit gleichzeitiger Förderung der Selbstständigkeit statt. Dabei stehen die Entwicklung des Selbsthilfepotenzials und Ressourcenaktivierung im Vordergrund. Die Lösungsorientierung und Zukunftsplanung stehen im Zentrum der Hilfe. Die Betreuung erfolgt in der Regel im Elternhaus.